Maskenpflicht auf dem Borkener Feierabendmarkt

Maskenpflicht auf dem Borkener Feierabendmarkt
Feierabendmarkt Borken - Grafik © pd

2G-Regel beim Verzehr von Speisen und Getränken

Der Borkener Feierabendmarkt auf dem Remigius-Kirchplatz ist weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger jeden Donnerstag ab 15 Uhr geöffnet. Ein Besuch des Marktes und der Einkauf von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs ist auf Grundlage der aktuellen Coronaschutz-Verordnung grundsätzlich ohne die Erfüllung der 3G-Regel möglich, jedoch weist die Stadt Borken auf die aktuell geltende Maskenpflicht hin.

Der gastronomische Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort auf dem Markt ist – wie in der Gastronomie – nur unter Einhaltung der 2G-Regelung (Geimpft, Genesen) erlaubt. Der Impf- bzw. Genesenen-Nachweis muss zusammen mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden.