Geflügelpest hat nun auch den Kreis Borken erreicht

Geflügelpest hat nun auch den Kreis Borken erreicht
Nachdem im Nachbarkreis die Geflügelpest nachgewiesen wurde, müssen Geflügelhalter im Kreis Borken nun auch Maßnahmen ergreifen - Symbolbild

Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel

KREIS BORKEN | (pd) Nachdem erst vor einem Monat die Geflügelpest in den Kreisen Paderborn und Soest die Geflügelzüchter in Atem gehalten hat (BD-Berichtete), hat die grassierende Vogelgrippe nun nachweislich auch den benachbarten Kreis Wesel erreicht. Betroffen von den Folgemaßnahmen sind nun auch die Geflügelhalter im Kreis Borken.

In einem Geflügelbetrieb in Hamminkeln-Dingden mussten am Wochenende rund 3.200 Legehennen, Masthühner, Gänse und Enten getötet werden, weil dort der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest amtlich festgestellt worden ist. Die abschließende amtliche Bestätigung durch das „Friedrich-Löffler-Institut“ steht allerdings noch aus. Um den Verdachtsbetrieb wird eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt, in denen besondere Restriktionen für geflügel- und vögelhaltende Betriebe gelten. Davon sind auch die Städte Isselburg, Bocholt, Rhede und Borken sowie die Gemeinde Raesfeld betroffen. Das teilt Dr. Manfred Ulrich, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken, mit. Zudem gelten für den gesamten Kreis Borken vorsorglich eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel und ein Verbot von Geflügelausstellungen, -börsen und -märkte.

Die eingerichtete vorläufige Überwachungszone wird im Kreis Borken wie folgt bestimmt:
An der Kreisgrenze in Isselburg-Werth, beginnend an der Issel auf der Straße Münsterland-tor/L 896, weiter nach Norden der Werther Straße folgend (L 605) nach Bocholt bis Kreuzung Liederner Ringstraße. Nach Norden der Liederner Ringstraße folgen bis zur Kreuzung Zur Eisenhütte, dann nach Osten der Straße folgend bis zur Abzweigung Fischerweg, dem Fischerweg folgend bis zur Dinxperloer Straße (L 602). Der L 602 südöstlich folgend bis zur Baustraße. Baustraße – Am Efing – Am Hünting – Up de Welle bis zum Kreisverkehr an der Winterswijker Straße, dann der Winterswijker Straße nordöstlich folgend bis zur Kreuzung Im Ellerbrock. Der Straße Im Ellerbrock folgen bis zum Barloer Weg. Dem Barloer Weg nördlich folgend bis zur Gerhard-Ahold-Straße. Anschließend auf die Vardingholter Straße Richtung Am Ziegelofen. Der Straße Am Ziegelofen folgend bis zur Abzweigung In der Ziegelheide, weiter nach Rhede auf der Straße Bocholter Diek. Dann weiter bis zur Abzweigung Barloer Straße (K 4), von dort nach Süden bis zur Boomstegge. Der Boomstegge folgend bis zur Gronauer Straße (L 572). Der Gronauer Straße östlich folgend bis zur Kreuzung Hoxfelder Straße (K 3). Der K 3 (Hoxfelder Straße) weiter nach Borken über Vardingholter Straße bis zum Kreisverkehr, dort auf Pröbstinger Busch (K 50). Der K 50 folgend bis zur Bocholter Straße, nach Osten der Bocholter Straße (L 581) entlang bis zur Abzweigung Westenborkener Straße (K 50). Die K 50 entlang nach Raesfeld über Helweg bis zur Abzweigung auf die Straße St. Sebastian. Der Straße St. Sebastian folgend bis zum Kreisverkehr Weseler Straße. Von dort weiter auf den Südring bis zum Kreisverkehr Ausfahrt Truvenne. Der Truvenne folgend, die Westerlandwehr überquerend, weiter auf die Straße Hagen bis zur Kreuzung Marienthaler Straße. Der Marienthaler Straße nach Osten folgend bis zur Kreuzung Schermbecker Straße (L 607). Der Schermbecker Straße südlich folgend bis zur Kreisgrenze am Grenzweg. Der Kreisgrenze komplett nach Westen folgend bis zum Ausgangspunkt in Isselburg-Werth.

Für geflügel- und vogelhaltende Betriebe in der vorläufigen Sperrzone gilt insbesondere folgendes:
1. Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen weder aus noch in den Betrieb verbracht werden.
2. Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe von Geflügel oder gehaltenen Vögeln oder von Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen, die mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind, dürfen aus dem Betrieb nicht verbracht werden.
3. Geflügel und gehaltene Vögel sind so zu halten/isolieren, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren, Tieren nicht gelisteter Arten und erforderlichenfalls zu Insekten und Nagetieren haben. (Stallpflicht)
4. Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen ohne Genehmigung des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken nicht getötet werden. Zur Genehmigung ist dem Kreis rechtzeitig ein formloser Antrag zuzuleiten.
5. Nicht wesentliche Verbringungen von Erzeugnissen, Materialien, Stoffen, Personen und Transportmitteln in die Betriebe sind untersagt.

Ausnahmen zu den Regelungen gemäß Ziffern 1 bis 3 können beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken beantragt werden. Die Anträge sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: tiereundlebensmittel@kreis-borken.de. Der Kreis Borken schaltet zudem ab Montagmorgen (13.12.2022) zu den üblichen Dienstzeiten eine Telefon-Hotline unter der Telefon-Nr. 02861/681-1377. Informationen gibt es zudem im Internet unter https://kreis-borken.de/index.php?id=15933&L=942. Im Internet steht eine interaktive Karte zur Verfügung, in der Tierhalter ihre Adresse eingeben können, um zu prüfen, ob sie in der vorläufigen Sperrzone liegen und damit von den Restriktionen betroffen sind (https://kreis-borken.maps.arcgis.com/apps/instant/minimalist/index.html?appid=40b66fe9079d4809819651655b5d458e).