Lockdown in den Niederlanden – Auswirkungen auf grenznahe Einkaufszentren

Lockdown in den Niederlanden – Auswirkungen auf grenznahe Einkaufszentren
Symbolbild

Verschärfung der Corona-Maßnahmen durch die niederländische Regierung trifft die Bevölkerung in voller Härte

bd | Der gestern Abend von der niederländischen Regierung verhängte Lockdown trifft die Bevölkerung und die Händler bis ins Mark. Seit heute Morgen gelten in den Niederlanden folgende Maßnahmen: Gastronomie, nicht essentielle Geschäfte, Dienstleister, sowie Sport- und Kulturstätten sind geschlossen. In öffentlichen Innenräumen gilt Maskenpflicht und die Pflicht 1,5 Meter Abstand zu halten. Es gilt die eindringliche Empfehlung nur zwei Personen (über 13 Jahren) an einem Tag zuhause zu empfangen (Ausnahme 24. – 26. Dezember 2021 und Silvester: vier Personen) und sich vor einem Besuch durch einen Selbsttest abzusichern. Im Freien gilt eine maximale Gruppengröße von zwei Personen (über 13 Jahren). Eine Ausgangssperre soll es nach Bekunden des niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte vorerst nicht geben.

Die verbleibenden Tage bis Weihnachten, auch bei den holländischen Nachbarn die wohl umsatzstärkste Zeit des Jahres, werden die nun eingeleiteten Maßnahmen zu einer Herausforderung für die gesamte Bevölkerung. Für viele Familien stellt sich wenige Tage vor dem Fest die Frage: Was nun? Für den Handel in den grenznahen, deutschen Einkauszonen heißt dies: Vorbereiten auf den großen Ansturm aus dem Nachbarland, denn vor allem die BürgerInnen der Niederlande, die in Grenznähe leben, werden nun wohl die letzten Besorgungen vor den Feiertagen jenseits ihrer eigenen Landesgrenze erledigen.

Dies wäre aus ökonomischer Sicht des hiesigen Handels nur zu verständlich und wünschenswert, wenn durch den grenzüberschreitenden Verkehr nicht das erhebliche Risiko einer noch unkontrollierteren Ausbreitung des Virus über die Staatsgrenze hinweg verbunden wäre. Dass die deutsche Regierung auf die neue Situation in der Kürze der verbleibenden Zeit reagiert, ist eher nicht zu erwarten. Kaum vorstellbar scheint es also, dass es nun binnen kürzester Zeit zu verstärkten Kontrollen an den Grenzübergängen oder gar zu Zurückweisungen von Reisenden kommen wird. Insofern ist besonders der Handel in den grenznahen Einkaufszonen aufgefordert, bei den geltenden G-Regelungen noch genauer hinzuschauen als bisher.Nach wie vor gelten bei der Einreise nach Deutschland die Regeln des Schengener Abkommens mit den Einschränkungen der Bundesregierung, die der folgenden Grafik entnommen werden kann.

Da die Niederlande aktuell vom Auswärtigen Amt nicht als Virusvariantengebiet oder Hochinzidenzgebiet eingestuft ist, gilt hier nur eine Teilreisewarnung. Von einer digitalen Einreisemeldung ausgenommen sind daher im Rahmen des Grenzverkehrs Personen, die weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet waren oder nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen.

Bei der Einreise nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder Hochrisikogebiet (nicht aber Virusvariantengebiet) besteht außerdem eine Ausnahme bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden für den Besuch von nahen Verwandten (Eltern, Kinder), von Ehepartnern und Lebenspartnern, die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie die Ausübung eines geteilten Sorgerechts.