Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30.06.2023

Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30.06.2023
Symbolbild

Regelung soll Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum geben

LAND NRW | pd | Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner Sitzung am 25.01.2022 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Mit schnellen und umfassenden Wirtschaftshilfen konnten wir Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen wirksam unterstützen und so hunderttausende Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen sichern. Die finanzielle Situation zahlreicher Kleinbetriebe ist jedoch nach wie vor angespannt. Nach zwei Jahren eines zum Teil sehr weitreichenden Lockdowns brauchen die Betriebe und ihre Beschäftigten eine faire Chance, ihrer Arbeit so bald wie möglich wieder vollumfänglich nachgehen und Geld verdienen zu können. Mit den nochmals verbesserten Rückzahlungsfristen geben wir ihnen weiteren Spielraum, um zuversichtlich nach vorne zu schauen und sich auf die Wiederbelebung des Geschäfts im Frühjahr vorzubereiten. Wir setzen damit den Kurs der maximal möglichen Bereitstellung der Bundesmittel fort. Wir wollen alles tun, um ihnen einen schnellen Hochlauf zu ermöglichen und krisenbedingte Folgelasten abzumildern.“

Finanzminister Lutz Lienenkämper: „Ziel des Soforthilfeprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen war es von Anfang an: schnell, unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen zu helfen, die dringend unserer Liquiditätshilfe bedürfen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist es notwendig, die Unternehmen weiterhin zielgerichtet zu unterstützen. Dies ist ein wichtiger Baustein, damit unser Land und unsere Wirtschaft die Krise meistern und gestärkt aus ihr hervorgehen können.“

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31.10.2021 in einem rein digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

Die hohe Rückmeldequote von derzeit über 85 Prozent zeigt den verantwortungsvollen Umgang der nordrhein-westfälischen Unternehmerinnen und Unternehmern mit den Corona-Wirtschaftshilfen. Dies unterstreichen auch die freiwilligen, vorzeitigen Rückzahlungen von rund 119.000 Antragstellerinnen und Antragstellern in Höhe von mehr als 879 Mio. Euro.

Minister Pinkwart: „Im Schulterschluss mit dem Bund und den anderen Ländern werden wir auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die nordrhein-westfälischen Solo-Selbstständigen und Unternehmen in der Pandemie bestmöglich zu unterstützen.“