Kreis Borken – Hinweise zum PCR-Test

Kreis Borken – Hinweise zum PCR-Test
Symbolbild

Ergebnisse online erhalten

KREIS BORKEN | pd | Die Corona-Hotline des Kreises Borken erreichen immer wieder Anfragen, in denen es um den Anspruch auf PCR-Tests geht. Auf Nachfrage des Kreises hat dazu am 04.02.2022 das NRW-Gesundheitsministerium zur Rechtslage – mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass eine kurzfristige Änderung in Bezug auf den Anspruch auf eine PCR-Testung ansteht – folgende Antwort gegeben:

Aktuell gilt noch § 4 b der „Verordnung des Bundes zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“, wonach alle Personen mit einem positiven Antigenschnelltest sowie positiven Pooling-Test Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 haben.

Für asymptomatische Personen mit einem „roten Warnhinweis“ in der CoronaWarnApp ist eine kostenlose PCR-Testung derzeit noch möglich, jedoch nicht verpflichtend. Hier kann auch ein Antigenschnelltest in einer Bürgerteststelle oder beim Arzt erfolgen.

Personen mit Symptomen haben grundsätzlich einen Arzt aufzusuchen. In Bürgerteststellen dürfen nur asymptomatische Personen getestet werden.

Wichtig: Hier kann sich die Rechtslage ganz kurzfristig ändern!

Weiterer Hinweis:
Wer auf das PCR-Testergebnis wartet, kann sich auch online darüber informieren, etwa über die CoronaWarnApp oder www.mein-testergebnis.de. Informationen, wie dabei vorzugehen ist, gibt es beispielsweise hier: https://ladr.de/coronatestergebnisse-online-abrufen.