Verbraucherabzocke – STROMIO-Kunden warten noch immer auf ihre Endabrechnung

Verbraucherabzocke – STROMIO-Kunden warten noch immer auf ihre Endabrechnung
Symbolbild

Kunden werden vertröstet und müssen hohe Rechnungen der Energie-Grundversorger schlucken

JOURNAL | pd | Diese Geschichte ist kaum zu glauben, aber wahr. Eine Gaunerkomödie, wie sie sich Alfred Hitchcock nicht besser hätte ausdenken können. Die Rede ist vom Energieversorgungsunternehmen Stromio GmbH mit Sitz im nordrhein-westfälischen Kaarst und deren Vorgehensweise im Umgang mit seinen Kunden. Wie bereits berichtet, kündigte der Billiganbieter kurzerhand alle bestehenden Verträge mit seinen Kunden einseitig und ohne Vorankündigung zum 21.12.2021 und stellte die Stromlieferung mit sofortiger Wirkung ein. Die Kündigungsschreiben erhielten die Kunden allerdings erst am 30. Dezember 2021, also zu einem Zeitpunkt, als die Stromlieferung bereits an die Grundversorger übertragen worden waren. Die Folge: Die geschassten Verbraucher fielen zurück in die Energie-Grundversorgung der örtlichen Anbieter und müssen seitdem ein Vielfaches an Energiekosten aufbringen als deren Bestandskunden.

Auszug aus dem Kündigungsschreiben, das den Kunden per Mail erst am 30.12.2021, also 9 Tage nach Einstellung der Lieferung, zugestellt wurde:

„Wir kündigen hiermit den zwischen uns bestehenden Stromliefervertrag mit Ablauf des 21.12.2021. Zu diesem Termin haben wir die Belieferung mit Strom eingestellt. Hilfsweise erfolgt die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Aufgrund der Feiertage zum Ende des Jahres erreicht Sie diese Mitteilung trotz unserem größten Bemühen aus technischen Gründen möglicherweise erst nach dem Ende der Strombelieferung. Dafür bitten wir um Entschuldigung.

Wie Sie der Berichterstattung in den Medien entnehmen konnten, sind wir seit einigen Wochen mit einer nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen konfrontiert, deren Ursachen in einem außergewöhnlichen Zusammentreffen verschiedener Faktoren zu sehen sind.

Zuletzt hat sich der Strompreis für Lieferungen in der kommenden Winterzeit auf den Beschaffungsmärkten in der Spitze um mehr als 400 % erhöht.

Diese Ereignisse und ihre Folgen suchen in ihrer Gesamtwirkung in den vergangenen Jahrzehnten ihresgleichen und sind in dieser Form nicht vorauszusehen gewesen. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung, die uns sehr schwergefallen ist. Wir gehen auf Basis dieser Entscheidung davon aus, die mit Ihnen bestehende Kundenbeziehung sachgerecht und auch in Ihrem Interesse abwickeln zu können. So werden wir im Rahmen der Endabrechnung Ihnen zustehende Guthaben sowie auch (zeitanteilig) Neukundenboni an Sie auszahlen.

Quelle: Kundenservice Stromio GmbH

Auf die versprochene Endabrechnung warten die Kunden allerdings immer noch. Diejenigen, die sich schriftlich an den Ex-Vertragspartner gewandt und diesen aufgefordert haben, die Jahresverbrauchsabrechnung (Endabrechnung) zeitnah zur Verfügung zu stellen und eventuelle Guthaben auszuzahlen, wurden (falls es überhaupt eine Antwort gab) mit fadenscheinigen Argumenten vertröstet.

Auszug aus einem Antwortschreiben vom 3. Februar 2022:

„Bitte entschuldigen Sie, dass Sie die Schlussrechnung noch nicht erhalten haben.
Soeben habe ich für Sie den Status Ihrer Schlussrechnung geprüft und kann Ihnen mitteilen, dass uns jetzt von Ihrem Netzbetreiber alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen.
Ihre Schlussrechnung wird derzeit erzeugt, sodass Sie diese in Kürze erhalten werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“

Quelle: Mailantwort Grünwelt Energie Kundenservice – Unter diesem Namen firmiert nun offensichtlich die ehemalige Stromio GmbH

Zwischenzeitlich reagiert das Unternehmen auf schriftliche Eingaben überhaupt nicht mehr, was angesichts der aktuellen Ereignisse auch kaum verwundert. Gegen den Energieversorger Stromio (Geschäftsführer Ömer Varol) wird aktuell durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren betrieben. Dort seien Anzeigen geprellter Kunden eingegangen, die den Anfangsverdacht diverser Straftaten nahelegen. Zu vermuten ist, dass es bei diesen Anzeigen nicht bleiben wird, zumal sich alle ehemaligen Kunden des Billiganbieters betrügerisch über den Tisch gezogen fühlen.

Stellvertretend für die gleich in doppelter Hinsicht geprellten Kunden hat die Verbraucherzentrale Köln zwischenzeitlich eine Klage am Landgericht Köln geführt. Diese bezog sich auf die eklatant unterschiedlichen Preise, die die Grundversorger von den „Neukunden“ gegenüber ihren Bestandskunden für die Stromlieferung einfordern. Doch auch hier erhalten die betroffenen Familien/Haushalte einen Dämpfer. Nach Ansicht des Gerichts sei es auf Seiten der Grundversorger legitim, unterschiedliche Preise von Bestands- und Neukunden zu erheben. Die Klägerin zeigt sich mit dieser Ansicht nicht einverstanden und will den Weg in die nächste Instanz beschreiten. Somit wird sich nun das Oberlandesgericht mit dem Thema auseinander setzen müssen. Die Ursache dafür, dass durch die teilweise horrenden Beträge in der Grundversorgung viele Familien und auch Unternehmen in finanzielle Schieflage geraten, hat letztlich die Stromio GmbH zu verantworten. Dafür müssen die Verantwortlichen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden – allein schon deshalb, damit die Bürgerinnen und Bürger sich auch zukünftig noch auf abgeschlossene Verträge berufen können und somit für alle Seiten eine entsprechende Rechtssicherheit gewährleistet ist.

Transparenzhinweis: Die Redaktion Burlo-Direkt (Bluelight-media-production) gehört zum Kreis der Betroffenen. Die hier verwendeten Auszüge aus den Mailnachrichten sind Auszüge aus der Korrespondenz zwischen dem Anbieter und der hiesigen Unternehmensleitung