Landtagswahl am 15. Mai 2022 – Allgemeine Informationen

Landtagswahl am 15. Mai 2022 – Allgemeine Informationen
Beflaggung Rathaus (Copyright: © Stadt Borken)

Besonderheiten im Wahllokal in Rhedebrügge

BORKEN | pd | Am Sonntag, 15. Mai 2022, findet die Wahl des 18. Landtages von Nordrhein-Westfalen statt. Dazu werden in der Zeit vom 4. bis 24. April 2022 von der Stadt Borken rund 32.700 Wahlbenachrichtigungsanschreiben versendet.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung – bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung – hat oder sich sonst gewöhnlich in NRW aufhält nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Die Stadt Borken weist darauf hin, dass sich für den Stimmbezirk 1801 in Rhedebrügge Besonderheiten bei der Landtagswahl 2022 ergeben. So hat sich zum einen der Wahlraum verändert. Dieser befindet sich nicht in der Kita St. Marien Rhedebrügge, sondern für die Landtagswahl 2022 im Cäcilienhof, Zum Brook 10. Zum anderen ist dieser Stimmbezirk vom Land NRW für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden. Das bedeutet, dass in dem Wahlraum Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen verwendet werden. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist dabei ausgeschlossen.

Informationen zur Briefwahl

Alle, die am Wahltag verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen wollen, können einen Wahlschein beantragen und die Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sollten Bürgerinnen und Bürger verstärkt überlegen, ob diese Form der Stimmabgabe für sie infrage kommt, um zusätzliche Kontakte zu vermeiden.

Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Borken Die Stadt Borken eröffnet das Briefwahlbüro im Rathaus voraussichtlich in der vorletzten April-Woche (Kalenderwoche 16). Einen genauen Öffnungstermin gibt die Stadtverwaltung noch bekannt. Ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, seine Stimme für die Landtagswahl per Briefwahl von zu Hause oder direkt im Briefwahlbüro des Rathauses abzugeben. Dabei sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Lichtbildausweis auf Verlangen vorzuzeigen.

Das Briefwahlbüro ist im Rathaus der Stadt Borken, Im Piepershagen 17, in Borken, Gebäude A, Großer Sitzungssaal (Zimmer-Nr. 108 – 1. OG) zu finden.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

  • Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.00 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 8.00 – 18.00 Uhr
  • Freitag 8.00 – 12.30 Uhr

Die Stadt Borken hat in Zeiten der Corona-Pandemie entsprechende Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sicherzustellen. Beim Besuch des Rathauses und so auch des Briefwahlbüros ist das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske vorgeschrieben.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro gibt es weitere Vorgehensweisen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten:

Online-Beantragung auf der Internetseite der Stadt Borken unter www.borken.de/landtagswahl-briefwahl (voraussichtlich ab Dienstag, 12. April 2022 möglich) oder Online-Beantragung durch Abscannen des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung, die in dem Zeitraum vom 4. bis 24. April 2022 allen Wahlberechtigten zugestellt wird oder Beantragung der Briefwahlunterlagen auf postalischem Weg: Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und Antrag per Post an die Stadt Borken senden oder Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail an wahlen@borken.de unter Nennung des Vornamens, Nachnamens, Geburtsdatums und der Anschrift

Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden dann an die angegebene Wohnanschrift versandt. So kann die Stimmabgabe zur Landtagswahl 2022 zu Hause durchgeführt werden. Anschließend müssen die Unterlagen im roten Wahlbriefumschlag per Post oder persönlich bei der Stadt Borken abgegeben werden.

Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig bis zum Wahlsonntag, 15. Mai 2022, um 18 Uhr zur Stadt Borken zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Montag, 9. Mai 2022, um 15 Uhr zur Verfügung.

Hinweis: Da die Stimmzettel voraussichtlich nicht vor Dienstag, 19. April 2022, vorliegen werden, ist zu beachten, dass der online oder per Post gestellte Wahlscheinantrag erst im Laufe der 16. Kalenderwoche bearbeitet und die Wahlunterlagen anschließend versendet werden können.

Briefwahlunterlagen stellvertretend abholen

Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegenzunehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 15. Mai 2022, um 18 Uhr bei der Stadt Borken eingetroffen sein.

Bereits jetzt bittet die Stadt Borken darum, dass jede wahlberechtigte Person einen eigenen Kugelschreiber am Wahlsonntag mit in das Wahllokal bringt.