Verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern angekündigt

Verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern angekündigt
Waffenbesitzer unterliegen einer besonderen Sorgfaltspflicht im Umgang mit ihren Waffen. Dies betrifft auch die Aufbewahrung - Symbolbild

Schusswaffen sind sicher aufzubewahren

KREIS BORKEN | Wer eine Schusswaffe besitzt, trägt besondere Verantwortung. Dazu zählt die Pflicht, Waffe und Munition sicher aufzubewahren. Die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Borken kontrolliert ab sofort auch wieder verdachtsunabhängig, ob ein Waffenbesitzer diese Pflicht erfüllt. Hintergrund: Die Pandemielage hatte dazu geführt, solche Vor-Ort-Kontrollen der Waffenbehörde vorübergehend nur durchzuführen, wenn es einen konkreten Anlass gab.

Was bedeutet „verdachtsunabhängig“? Es meint, dass allein schon die Tatsache des Besitzes einer entsprechenden Waffe die Voraussetzung für eine solche Kontrolle darstellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweils betroffene Waffenbesitzer Anlass zu Beanstandungen oder zu Kontrollmaßnahmen gegeben hat oder nicht. Die Vor-Ort-Kontrollen erfolgen in der Regel unangemeldet.