Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienenvölkern in der Gemeinde Reken

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienenvölkern in der Gemeinde Reken
Amerikanische Faulbrut im Kreis Borken festgestellt - Sperrbezirk eingerichtet - Foto: pixabay.com

Kreis Borken hat Sperrbezirk eingerichtet

KREIS BORKEN – Reken | pd | Nachdem in einem Bienenstand in der Gemeinde Reken die „Amerikanische Faulbrut“ ausgebrochen ist, hat der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken dort jetzt einen Sperrbezirk gebildet. Die Begrenzung des Bezirks ist in der beigefügten Karte dargestellt.

Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken hat einen Sperrbezirk gebildet – ©

Bei der „Amerikanischen Faulbrut“ handelt es sich um eine bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen. Die anzeigepflichtige Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Sie verbreitet sich aber schnell von Bienenvolk zu Bienenvolk und kann dabei Tierverluste zur Folge haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn starke, gesunde Bienen bei geschwächten und kranken Bienenvölkern einfallen und deren infizierten Honig rauben. Bei diesem Vorgehen kommt es dazu, dass die Bienen die krankmachenden Bakterien-Sporen in ihren eigenen Bienenstock einschleppen. Befallen wird die Bienenbrut, bei der die dann typischen Symptome auftreten können. Die Erkrankung kann auch symptomlos verlaufen und ist in solchen Fällen nur durch den Erregernachweis zu diagnostizieren. In seiner Sporenform kann der Erreger in der Umwelt über eine lange Zeit überleben. Zudem kann es zu einer Übertragung durch die Imkerin oder den Imker kommen, wenn sie infizierte Gerätschaften nutzen.

Ohne entsprechende Schutzvorkehrungen und Vorsorgemaßnahmen ist die Infizierung eines weiten Gebiets möglich. Die Imkerinnen und Imker haben daher dem Kreis sämtliche im Sperrbezirk befindlichen Bienenstände sofort zu melden. Außerdem müssen sie ihre dortigen Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf die „Amerikanische Faulbrut“ amtstierärztlich untersuchen lassen. Dabei sind gegebenenfalls Futterkranzproben zur Untersuchung zu nehmen. Für den Sperrbezirk gelten folgende Bestimmungen:

  1. Alle Bienenvölker und Bienenstände in dem Sperrbezirk sind vom Besitzer unverzüglich dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken, Burloer Str. 93, 46325 Borken – Telefon: 02861/681-3807, anzuzeigen. Darunter fallen auch Wanderbestände.
  2. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf die „Amerikanische Faulbrut“ amtstierärztlich zu untersuchen.
  3. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  4. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entnommen werden.
    Diese Beschränkung gilt allerdings nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden. Dies trifft auch für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, zu.
  5. Außerdem dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk gebracht werden.

Nähere Informationen gibt es beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken von Frau Kohler unter der Telefonnummer 02861/681-3807 oder Frau Dr. Praha unter der 02861/681-3875.