Corona-Informationen – Mobiles Impfen ohne Termin im Kreis Borken

Corona-Informationen – Mobiles Impfen ohne Termin im Kreis Borken
Symbolbild

Zeitplan ist unter www.kreis-borken.de/mobileimpfungen abzurufen / Corona-Schutzimpfungen auch für Geflüchtete möglich

KREIS BORKEN | pd | Corona-Impfschutz – ein Thema, das in den vergangenen Wochen etwas in den Hintergrund gerückt ist, beschäftigt nach wie vor die Gesundheitsämter der Städte und Kreise im Land NRW. So auch den Kreis Borken. Dort hat die koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) nun die nächsten Angebote für „Mobiles Impfen ohne Termin“ unter https://impfen.kreis-borken.de/de/newspublic/coronavirus/corona-schutzimpfung/ veröffentlicht. Auch weiterhin werden Impfungen in allen vier kreiseigenen Impfstellen in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau angeboten. Wichtiger Hinweis: Eine Corona-Schutzimpfung ist auch für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine möglich. Ein Informationsblatt zu den Impfangeboten wurde dazu auch ins Ukrainische und Russische übersetzt und steht unter www.kreis-borken.de/corona-uebersetzungen zur Verfügung. Dort gibt es zudem Übersetzungen in weiteren Sprachen. 

 
Die neuen Impftermine für Juni 2022:

  • Freitag, 03.06., 15-19 Uhr und Samstag, 04.06.2022, 11-15 Uhr: Ahaus, ehem. Volksbank, Markt 30-32
  • Freitag, 10.06., 15-19 Uhr und Samstag, 11.06.2022, 11-15 Uhr: Borken, Stadthalle Vennehof, Mölndalsaal, Am Vennehof 1
  • Freitag, 17.06., 15-19 Uhr und Samstag, 18.06.2022, 11-15 Uhr: Gronau, Rathaus, Konrad-Adenauer-Straße 1
  • Freitag, 24.06., 15-19 Uhr und Samstag, 25.06.2022, 11-15 Uhr: Bocholt, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8

Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Geimpft werden können Personen ab 5 Jahren. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich. Eine Auswahl des Impfstoffs ist möglich: Verimpft wird der Impfstoff von BioNTech, Moderna und Novavax. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff von BioNTech. Die bisherige FFP2-Maskenpflicht ist aufgehoben. Es genügt eine OP-Maske. 

Auffrischungsimpfungen: 

Die erste Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) ist frühestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung möglich. Die zweite Auffrischungsimpfung ist für Personen über 70 Jahren, Personen mit Immundefizienz und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung, für Beschäftigte aus Pflegeberufen und dem medizinischen Bereich frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung möglich.


Für alle gilt:

Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter https://kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen genügt es sogar, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich dazu die möglichst vorher schon auszufüllende „Impfbescheinigung zur Eintragung der Auffrischungsimpfung“. Dieses Formular findet sich unter https://www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung. In diesem Zusammenhang ein Hinweis für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca, Johnson&Johnson) erhalten haben: Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Auffrischungsimpfung noch einmal die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen herunterladen und ausfüllen müssen.