Notfallplan Gas – Erklärt Wirtschaftsminister Habeck heute die zweite Eskalationsstufe?

Notfallplan Gas – Erklärt Wirtschaftsminister Habeck heute die zweite Eskalationsstufe?
Symbolbild

Zweite Stufe des Notfallplans könnte heute in Kraft treten

JOURNAL | bd | Für den heutigen Vormittag steht für Wirtschaftsminister Robert Habeck um 10 Uhr eine Pressekonferenz auf dem Terminplaner, in der nach Einschätzung vieler Experten die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas ausgerufen werden könnte. Grund dafür sind die unzureichend gefüllten Gasspeicher und die von Russland gedrosselten Gasliefermengen. Nach Angaben des WDR wollte Habeck sich im Vorfeld der Pressekonferenz dazu nicht äußern.

Der Notfallplan Gas besteht aus drei Stufen, wobei die “Frühwarnstufe” angesichts des Ukraine-Krieges bereits vor einigen Monaten festgestellt worden war. Die zweite Eskalationsstufe ist die so genannte “Alarmstufe”. Sie wird bei Vorliegen folgender Indikatoren in Betracht gezogen:



Ihre Werbung an dieser Stelle – Mehr Aufmerksamkeit geht nicht
Komplett-Konzept
Ihre Werbung an dieser Stelle – Mehr Aufmerksamkeit geht nicht
Komplett-Konzept


  • Nichtvorhandensein/Ausbleiben/gravierende Reduzierung von Gasströmen an wichtigen physischen Einspeisepunkten
  • lang anhaltende sehr niedrige Speicherfüllstände
  • Ausfall von wichtigen Aufkommensquellen
  • längerer technischer Ausfall wesentlicher Infrastrukturen (z. B. Leitungen und/oder Verdichteranlagen) mit Möglichkeit einer Alternativversorgung
  • extreme Wetterverhältnisse bei gleichzeitig sehr hoher Nachfrage
  • hohe Gefahr langfristiger Unterversorgung
  • Anforderung von Solidarität an Deutschland

Sollte Habeck nun die Alarmstufe in der kommenden Pressekonferenz feststellen, hätte dies laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie folgende Konsequenzen:

  • Europäische Binnenmarktregeln gelten weiter uneingeschränkt.
  • Gasversorgungsunternehmen stellen weiter die Versorgung mit Erdgas gemäß § 53a EnWG sicher:
    – Hierfür stehen marktbasierte Maßnahmen gemäß 7 dieses Notfallplans zur Verfügung.
    – Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Systemverantwortung
    Maßnahmen gemäß §§ 16 und 16a EnWG.
  • Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB)
    – geben in Abstimmung mit den MGV zeitnahe schriftliche Lageeinschätzungen, mindestens einmal täglich an das BMWi;
    – und Stromnetzbetreiber (ÜNB) tauschen notwendige Informationen aus und koordinieren soweit möglich
  • ihre Maßnahmen untereinander mit der Maßgabe, ihre jeweiligen Netze so lange wie möglich stabil zu halten.
  • Verpflichtung der Gasversorgungsunternehmen zur umfassenden Unterstützung des BMWi bei der Lagebewertung und Mitwirkung im Krisenteam; die MGV spielen aufgrund ihrer Kenntnis über die Versorgungssituation des Marktgebietes eine wichtige Rolle.
  • Das BMWi unterrichtet unverzüglich die EU-KOM, insbesondere über geplante Maßnahmen (Art. 11 Abs. 2 SoS-VO);
  • das BMWi beendet die Alarmstufe bei Wegfall der Voraussetzungen durch Presseerklärung und unterrichtet unverzüglich die EU-KOM.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Notfallplan Gas mit den Erläuterungen unter folgender Webadresse eingestellt: Notfallplan Gas


Mehr Journalbeiträge