Neue Corona-Teststrategie des Landes für Schulen und Kitas

Neue Corona-Teststrategie des Landes für Schulen und Kitas
Symbolbild

Kreis Borken weist besonders auf rechtliche Rahmenbedingungen zum Umgang mit positiven Corona-Selbsttests hin

KREIS BORKEN | pd | Am Mittwoch, 10. August 2022, startet in Nordrhein-Westfalen das neue Schuljahr. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW Ende Juli die neue Teststrategie für Schulen und Kitas bekanntgegeben. Künftig stellen die Schulen und Kitas sowohl den Kindern und Jugendlichen als auch den Beschäftigten Tests zur Verfügung, mit denen sie sich bei Bedarf zu Hause testen können.

Anlässlich dieser neuen Teststrategie weist der Kreis Borken noch einmal auf die dazu geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hin. Ist der Corona-Selbsttest positiv, dann ist die Person weiterhin verpflichtet, einen Kontrolltest durchführen zu lassen (§ 2 Abs. 1 CoronaTestundQuarantäneVO NRW). Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:


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1. Der Kontrolltest kann mittels Schnelltest an einer offiziellen Bürgerteststelle erfolgen. Dieser Test ist aber nach den bundesrechtlichen Regelungen grundsätzlich nicht kostenfrei. Ausnahme: Die Person fällt unter § 4a Coronavirus-Testverordnung TestV und hat einen Anspruch auf eine kostenlose Testung. Das gilt beispielsweise für:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.
  • Einen Schnelltest an einer offiziellen Bürgerteststelle für drei Euro Eigenbeteiligung erhalten:
    Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
    Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen)
    Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

Die Voraussetzungen für einen kostenlosen oder kostenreduzierten Corona-Schnelltest sind unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html zu finden.

2. Der Kontrolltest kann mittels PCR-Test erfolgen. Dieser Test ist grundsätzlich kostenfrei. Ist die Person symptomatisch, ist der Test bei einem Arzt durchzuführen. Ist die Person symptomfrei, kann der PCR-Test an einer offiziellen Bürgerteststelle durchgeführt werden, die auch PCR-Tests anbietet.

Eine Liste mit den aktuellen Schnell- und PCR-Teststellen im Kreis Borken ist auf der Internetseite www.kreis-borken.de/testen zu finden.

Die Regelungen im Falle eines positiven Corona-Tests stehen zum Nachlesen auch in dem Schaubild des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/test-positiv zur Verfügung.

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