Urteil | Bundesverfassungsgericht entscheidet – Masern-Impfpflicht ist zumutbar

Urteil |  Bundesverfassungsgericht entscheidet – Masern-Impfpflicht ist zumutbar
Symbolbild

Karlsruhe weist Klagen mehrerer Familien zurück

JOURNAL | pd | Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd) soeben mitteilt, wurden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängige Klagen gegen die Masern-Impfpflicht zurückgewiesen. Geklagt hatten mehrere Familien, weil sie das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr eigenes Erziehungsrecht gefährdet sahen.

Das Gericht sieht die Eingriffe durch die Imfung hingegen als zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen. Im Fokus stehen vor allem Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Kitas dürfen Kinder nur dann aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder nachweislich schon Masern hatten. Von der Schulpflicht wird zwar kein Kind ausgenommen, dennoch drohen den Eltern bei Verstößen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.

Experten warnen, Masern als eine harmlose Kinderkrankheit zu verharmlosen. Bei einer Infektion kann es zu einer anhaltenden Schwächung des Immunsystems kommen. Eine seltene Spätfolge ist die Gehirnhautentzündung, die oft tödlich endet. Eine möglichst hohe Impfquote hingegen schützt auch Menschen, die nicht geimpft werden können, wie Säuglinge oder Schwangere.

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