Kindergartenjahr 2023/2024: Anmeldeverfahren hat begonnen

Kindergartenjahr 2023/2024: Anmeldeverfahren hat begonnen
Das Logo des Internetportals "webKita" ©

Kreisjugendamt Borken informiert über Internet-Portal „webKita“ für seinen Zuständigkeitsbereich

KREIS BORKEN | pd | Das Anmeldeverfahren für das nächste Kindergartenjahr 2023/24 hat begonnen. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder in den nächsten Wochen über das Internet-Portal „webKita“ unter www.kreis-borken.de/webkita bei Kindertageseinrichtungen und den Fachberatungen der Kindertagespflege zur Betreuung anmelden. Darauf weist das Kreisjugendamt Borken hin und möchte in diesem Zusammenhang Eltern auf die Angebote der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Kommunen aufmerksam machen. Anmeldungen sind bis Ende Oktober möglich. Unter www.kreis-borken.de/webkita finden Interessierte zudem grundlegende Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, zu Elternbeiträgen, rechtlichen Grundlagen und auch Anleitungen zum Umgang mit „webKita“.

Das Kreisjugendamt, offiziell lautet die Bezeichnung Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken, ist für alle Kommunen im Kreisgebiet mit Ausnahme von Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zuständig. Diese Städte haben jeweils ein eigenes Jugendamt, das dort zuständig ist. Weitere Informationen und Beratungskontakte gibt es auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/webkita.

Überdies können Eltern im Internetportal einfach nach der passenden Kita oder der Kindertagespflege suchen und digital ihren Bedarf für die Kindertagesbetreuung über das Portal anzeigen. Kitas und Kindertagespflege präsentieren sich im Web-Auftritt mit ihren pädagogischen Angeboten, Fotos, Öffnungszeiten, flexiblen Betreuungsangeboten und organisatorischen Daten.
Nach einer Registrierung können Eltern Vormerkungen für die Betreuung und frühkindliche Bildung in ihren gewünschten Kitas und der Kindertagespflege erstellen. „Die digitale Anmeldung ersetzt allerdings nicht den persönlichen Kontakt zur Kita und Tagespflege-Fachberatung“, erklärt Markus Grotendorst, stellvertretender Fachbereichsleiter des Kreisjugendamtes. „Wichtig bleibt das persönliche Gespräch zwischen Eltern und den Betreuungsanbietern, um gegenseitig die Angebote und Vorstellungen kennenzulernen.“ Danach bestätigen die Kitas und Fachberatungen die Vormerkungen. Viele Kitas bieten in diesen Wochen „Tage der offenen Tür“ an, auf die in den lokalen Medien und im Internet hingewiesen wird.

Zudem werden mit dem Portal Verwaltungsprozesse rund um die Kindertagesbetreuung und die Kommunikation mit Eltern, Kitas und Trägern, Kindertagespflegepersonen und Fachberatungen sowie dem Kreisjugendamt einfacher und transparenter gestaltet. Über die Benutzerkonten der Eltern bei „webKita“ kann es mit den Eltern elektronisch und datenschutzkonform Kontakt aufnehmen. Eltern sollen frühzeitig eine Rückmeldung zu ihrem Betreuungswunsch erhalten und in einem festgelegten Zeitraum im November aus mehreren, gleichzeitig vorliegenden Platzangeboten auswählen können. Diese Auswahl kann allerdings noch nicht abschließend sein, denn das Kreisjugendamt hat mit der Jugendhilfeplanung den Auftrag, die Gesamtbedarfe innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu versorgen. „Das ist jedes Jahr wieder eine Herausforderung“, betont Markus Grotendorst. Grund dafür sei der gestiegene Bedarf in den vergangenen Jahren. Bis zum Stichtag am 15. März 2023 muss die Planung für die Beantragung der Landeszuschüsse fertiggestellt und im Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken beschlossen werden.

Hohe Geburtenzahlen, Zuzüge und Zuwanderung sowie frühere und umfangreichere Betreuungsbedarfe prägen seit mehreren Jahren die Planungen. So liegt die Zahl der Kinder unter 6 Jahren erstmals seit 2005 wieder über 11.000 und im gerade abgelaufenen Kindergartenjahr gab es im Kreisjugendamtsbezirk die höchste Geburtenzahl seit 20 Jahren. In den letzten Jahren sind mehr als 2.000 neue Betreuungsplätze in Kitas und Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk geschaffen worden und die Aufwendungen des Kreises für die Betriebskosten haben sich mehr als verdoppelt.

Aufgrund dieses enormen Anstiegs der Betreuungsbedarfe und des zunehmenden Fachkräftemangels bei den pädagogischen Fachkräften appelliert das Kreisjugendamt an die Eltern und Erziehungsberechtigten, nur den Stundenumfang anzumelden, der tatsächlich benötigt wird. Dies gilt insbesondere für die Ganztagsbetreuung. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sollen bei ihrer Entscheidung für die Betreuungsform Kita oder Kindertagespflege nämlich festlegen, welche im Kinderbildungsgesetz vorgegebene Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche sie für ihr Kind nutzen möchten. Das Kreisjugendamt rät dazu, sich über das konkrete Angebot der ins Auge gefassten Kita zu informieren. Bei der Anmeldung zur Ganztagsbetreuung mit 45 Stunden muss der Umfang dieses Bedarfes mit einem Erklärungsbogen belegt werden. Dieser Erklärungsbogen kann ebenfalls in webKita hochgeladen werden.

Für Kinder unter drei Jahren haben Eltern grundsätzlich die Wahl, ob sie ihr Kind in der Kita oder in einer Kindertagespflege betreuen lassen möchten. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung grundsätzlich vorrangig, bis zum tatsächlichen Wechsel in die Kita werden noch Übergangszeiten gefördert. Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform mit kleineren Gruppen und einer konstanten Kindertagespflegeperson für die Kinder. Kindertagespflege kann mit einem Umfang bis zu 15 Wochenstunden gebucht werden. Das Angebot Kindertagespflege ist auch für berufstätige Eltern oder Elternteile von über dreijährigen Kindern interessant, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Die Kindertagespflege wird über die Fachberatungen beim Kreisjugendamt oder dem Sozialdienst katholischer Frauen Ahaus/Vreden vermittelt und begleitet. Nähere Informationen zum Thema Kindertagespflege und die Kontaktpersonen für die einzelnen Orte sind auch im webKita-Portal bereitgestellt.

Obwohl das neue Kindergartenjahr erst am 1. August 2023 beginnt, ist aufgrund der notwendigen Vorbereitungs- und Planungszeit in den Kitas, in der Kindertagespflege und im Kreisjugendamt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Kind erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres, also zwischen dem 1. August 2023 und dem 31. Juli 2024, in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll. Vormerkungen für spätere Zeiträume können frühestens ab April nächsten Jahres erstellt werden.

Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung richten sich nach dem Alter des Kindes und der Betreuungszeit sowie dem Einkommen. In der Kindertagespflege zahlen Eltern für die Buchungszeit bis zu 15 Stunden pro Woche einen geringeren Beitrag. Wenn Eltern bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, können sie den Erlass des Elternbeitrages beantragen. In den beiden letzten Kindergartenjahren vor der Einschulung hat das Land NRW alle Kinder in der Kita-Betreuung von den Elternbeiträgen befreit.

Aktuell wird über eine Modernisierung der Elternbeitragsregelung zum 1. August 2023 in den politischen Gremien beraten. Der Entwurf sieht vor, dass die U3-/Ü3-Beiträge umgestellt werden sollen, sodass dann schon für über Zweijährige nur der geringere Beitrag gezahlt werden soll. Im unteren Einkommensbereich sollen Eltern bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro vom Elternbeitrag freigestellt werden und im oberen Einkommensbereich über 73.000 Euro zwei neue Einkommensgruppen mit höheren Beiträgen eingeführt werden. In künftigen Jahren sollen die Elternbeiträge und die Einkommensgruppen automatisch nach der Fortschreibungsrate des Kinderbildungsgesetzes, die aus den Tarifergebnissen und dem Verbraucherpreisindex gebildet wird, angepasst werden. Über den Verlauf dieser Beratungen werden Eltern auch über das „webKita“-Portal informiert.